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Artikel: Alles über das Thema Garantie bei LOUIS XVI

Alles über das Thema Garantie bei LOUIS XVI

Beim Thema Garantie ist die meistgestellte Frage natürlich folgende: wie lange ist die Garantiezeit? Das hängt davon ab für welches Modell du dich entschieden hast. Genauere Angaben findest du wenn du auf die Produktseite deines Modells navigierst. Dort ist die Garantiedauer unter dem Punkt Garantie für jedes Modell angegeben. Die gesetzliche Mindestgarantie beträgt 2 Jahre. Wir bieten bei fast allen Modellen eine Garantie von 5 Jahren, weil wir von der Qualität unserer Produkte überzogen sind und diese Überzeugung gerne an euch weitergeben.

Ok, du weisst jetzt Bescheid über die Dauer der Garantie. Doch was genau ist von der Garantie abgedeckt? Vereinfacht kann man es folgendermassen ausdrücken: alle Schäden die entstehen obwohl die Uhr sachgemäss behandelt wurde sind auf Produktionsfehler zurückzuführen und somit von der Garantie gedeckt. Im Umkehrschluss ist es so, dass alle Schäden die auf unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen sind nicht von der Garantie gedeckt sind. Dazu gehört auch Diebstahl und Verlust. Um das Ganze ein bisschen zu veranschaulichen möchten wir euch einige konkrete Beispiele zeigen.

Beispiel 1:

Du trägst deine Uhr nur zu besonderen Anlässen und gehst sehr vorsichtig mit ihr um. Während du bei einem Essen in einem schicken Restaurant sitzt löst sich plötzlich die Schnalle vom Armband. Du kannst nicht mehr schnell genug reagieren und die Uhr fällt zu Boden. Durch den Sturz ist ein Riss im Glas entstanden. In diesem Fall ist der Defekt an der Schnalle auf einen Produktionsfehler zurückzuführen und du hast den Sturz nicht selber verursacht. Die Garantie deckt den Schaden ab.

Beispiel 2:

Du trägst deine Uhr täglich. Während dem Schlafen, bei der Arbeit, beim Sport treiben, die Uhr ist immer an deinem Handgelenk. Nach einiger Zeit bemerkst du, dass die Innenseite des Lederarmbandes ein bisschen dunkler und abgewetzt ist. Dieser Schaden wird nicht von der Garantie abgedeckt, da es sich um normalen Verschleiss handelt.

Beispiel 3:

Du kommst nach einem heissen Sommertag von der Arbeit nach Hause und freust dich auf eine kalte Dusche. Beim Ablegen deiner Uhr passiert dir ein Missgeschick und die Uhr fällt auf den harten Badezimmerboden. Dabei zerspringt das Glas. Dieser Schaden wird nicht von der Garantie abgedeckt, da es sich um Eigenverschulden handelt.

Ich habe einen Garantiefall, wie muss ich jetzt vorgehen?

Du findest auf unserer Webseite ein entsprechendes Formular. Du kannst dieses Formular ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit der stosssicher verpackten Uhr an die auf dem Formular angegebene Adresse schicken. Sobald die Uhr bei uns angekommen ist erhält führt ein Uhrmacher Eingangscheck durch. D.h. die Uhr wird auf alle Mängel geprüft. Nach diesem Check bekommst du eine E-Mail mit einer Einschätzung wie lange die Reparatur ungefähr dauern wird. Sobald die Reparatur abgeschlossen wird sie zurück zu dir geschickt.

Was muss ich machen wenn ich aus Eigenverschulden einen Schaden verursacht habe?

Auch wenn ein Schaden nicht von der Garantie gedeckt ist können wir deine Uhr reparieren. Der Prozess ist grundsätzlich gleich wie bei einem Garantiefall. Der Unterschied ist, dass du nach dem Eingangscheck einen Kostenvoranschlag von uns erhältst. Darauf ist ersichtlich wie viel die Reparatur kostet. Du kannst dich dann entscheiden ob du die Reparatur ausführen lassen willst oder nicht. Solltest du dich gegen eine Reparatur entscheiden senden wir dir die Uhr natürlich trotzdem wieder zurück, einfach halt nicht repariert.

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